Rechtsprechung
LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ALG § 1 Abs. 5, § 3 Abs. 1 S. 1 u 4; SGB III § 57, § 58 Abs. 1; SGB VI § 56 Abs. 5
Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte; Einkommenerzielung; Berücksichtigung eines Gründungszuschusses; Prognostische Einschätzung am Beginn des jeweils zu beurteilenden Lebenssachverhalts
- rewis.io
Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ALG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 04.08.2016 - S 30 LW 7/15
- LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines …
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Die Auffassung des Sozialgerichts, wonach es sich beim Gründungszuschuss um eine in die Zukunft gerichtete Investition handle, widerspreche der Rechtsprechung des BSG, das mit Urteil vom 10.05.2007 (B 10 LW 7/05 R) zum früheren Überbrückungsgeld klargestellt habe, dass dieses Erwerbsersatzeinkommen darstelle, da eine Bedürftigkeitsprüfung nicht erfolge.Der im streitigen Zeitraum auf der Grundlage von §§ 57, 58 SGB III i.d.F. vom 20.07.2006 gezahlte Gründungszuschuss stellt zur Überzeugung des Senats eine einem der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 ALG genannten Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung dar (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2015 - L 22 LW 3/13 -, juris, zum früheren Existenzgründungszuschuss nach § 421 l Abs. 1 SGB III und BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R -, SozR 4-5868 § 3 Nr. 2 zum früheren Überbrückungsgeld).
Dies hat für das als Vorläufer des Gründungszuschusses in § 57 Abs. 3 SGB III i.d.F. vom 10.12.2001 geregelte Überbrückungsgeld das BSG mit Urteil vom 10.05.2007 (B 10 LW 7/05 R) ausdrücklich entschieden, obwohl dieses nach der damals geltenden Regelung noch als Ermessensleistung ausgestaltet war.
Auch im Urteil vom 10.05.2007 (a.a.O.) hat das BSG, ohne dass es im streitigen Fall hierauf entscheidend angekommen wäre und ohne dass hieraus zwingende Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall gezogen werden könnten, an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass auch die damals noch ausdrücklich als pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge bezahlten Anteile Teil des als Einkommen zu berücksichtigenden Überbrückungsgeldes seien.
Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die streitigen Regelungen in §§ 57, 58 SGB III bereits zum 01.01.2012 grundlegend neu gefasst und in §§ 93, 94 SGB III erneut als Ermessensleistung ausgestaltet worden sind, was vom BSG im Urteil vom 10.05.2007 (a.a.O., Rn. 28) auch als beachtlich angesehen worden ist, sodass eine fortwirkende allgemeine Bedeutung nicht gegeben ist.
- BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R
Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Befreiung - Planwidrigkeit …
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Zum Arbeitslosengeld habe das BSG bereits mit Urteil vom 30.06.1999 (B 10 LW 17/98) entschieden, dass nur der reine Leistungsbetrag anzusetzen sei, der nicht um die von der Bundesagentur für Arbeit zu tragenden Sozialbeiträge zu erhöhen sei.Ausführungen hierzu enthält vor allem die Entscheidung vom 30.06.1999 (Az.: B 10 LW 17/98 R), wobei das BSG darin als Grundsatz aufgestellt hat, dass der tatsächlich verfügbare Betrag (brutto) zu berücksichtigen ist.
- BSG, 07.09.2017 - B 10 LW 1/16 R
Alterssicherung der Landwirte - Ehegattin eines Landwirts - rückwirkende …
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Hierüber ist nach Abschluss des Verfahrens gesondert zu entscheiden, wobei auch zu prüfen ist, inwieweit Zinsen zu erstatten sind (vgl. §§ 26, 27 Sozialgesetzbuch Viertes Buch - SGB IV - und zu einer ähnlichen Konstellation Urteil vom 07.09.2017 - B 10 LW 1/16 R -).
- BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R
Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder …
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Zum anderen ist der erforderliche Zusammenhang zwischen dem Einkommen und einer Erwerbstätigkeit ist insofern gegeben, als der Gründungszuschuss dazu dient, den Lebensunterhalt bis zu einer Tragfähigkeit der selbstständigen Tätigkeit jedenfalls in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes sicher zu stellen (anders einem Stipendium, das ungeachtet seiner Höhe nicht geeignet ist, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu begründen - BSG, Urteil vom 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R). - BSG, 28.03.2019 - B 10 LW 1/17 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht - Landwirt …
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Diese Prognose bleibt so lange maßgebend, bis in rechtlich relevantem Umfang geänderte Umstände Anlass für eine Korrektur und für eine Ersetzung durch eine neue Prognose geben, die dann wiederum den versicherungsrechtlichen Status für die Zukunft bestimmt (vgl. zu den Einzelheiten Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2017 - L 1 LW 2/14 -, juris; Revision anhängig - B 10 LW 1/17 R -). - BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Maßgebend für die Frage, ob Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen in ausreichender Höhe erzielt wird, ist dabei das regelmäßige, also mit einer gewissen Stetigkeit, Dauer und Gesetzesmäßigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 16.10.2002, Az. B 10 LW 5/01 R, in juris Rn. 20) erzielte Einkommen, das grundsätzlich durch eine vorausschauende Betrachtung angelehnt an die Verfahrensweise zur Feststellung der Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zu ermitteln ist. - LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14
Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Diese Prognose bleibt so lange maßgebend, bis in rechtlich relevantem Umfang geänderte Umstände Anlass für eine Korrektur und für eine Ersetzung durch eine neue Prognose geben, die dann wiederum den versicherungsrechtlichen Status für die Zukunft bestimmt (vgl. zu den Einzelheiten Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2017 - L 1 LW 2/14 -, juris; Revision anhängig - B 10 LW 1/17 R -). - BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 6/99 R
Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Auch handelt es sich weder um eine Leistung mit fürsorgerechtlichem Charakter wie die frühere Arbeitslosenhilfe oder das an deren Stelle getretene Arbeitslosengeld II, die deswegen weder Erwerbsersatzeinkommen noch eine vergleichbare Leistung im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 3 ALG darstellen (BSG, Urteil vom 02.12.1999 - B 10 LW 6/99 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13
Befreiung von der Versicherungspflicht als Landwirt - Arbeitseinkommen - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Der im streitigen Zeitraum auf der Grundlage von §§ 57, 58 SGB III i.d.F. vom 20.07.2006 gezahlte Gründungszuschuss stellt zur Überzeugung des Senats eine einem der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 ALG genannten Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung dar (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2015 - L 22 LW 3/13 -, juris, zum früheren Existenzgründungszuschuss nach § 421 l Abs. 1 SGB III und BSG…, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R -, SozR 4-5868 § 3 Nr. 2 zum früheren Überbrückungsgeld).